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Alle ab 1. Juni 2010 vom Händler registrierten GENERIC-Fahrzeuge erhalten 2 Jahre Garantie.
Dafür muss nach erfolgreicher Online-Registrierung die „Auslieferurkunde-Garantiekarte“ vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und vom Käufer unterschrieben werden. Die Auslieferurkunde-Garantiekarte wird dem Käufer ausgehändigt und beinhaltet alle Garantie- und Gewährleistungsrichtlinien sowie alle notwendigen Kunden-, Fahrzeug- und Händlerdaten. Zeitgleich mit der Verlängerung der Garantiedauer wurden auch die Serviceintervalle gestrafft. Die verkürzten Serviceintervalle hat der Käufer die Sicherheit, dass sein Fahrzeug dem Stand der Technik entsprechend gewartet wird.
* Bei ATVs, Quads und Offroadfahrzeugen bleibt die Garantie unverändert. |
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Mittwoch, 16.06.2010

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